§§ 60 f, 108, 119 KO; §§ 1, 7 EO. Vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkurses kann die von einer Konkursgläubigerin begehrte Vollstreckbarkeitsbestätigung mangels Vorliegens der Voraussetzungen für eine Exekutionsführung nicht erteilt werden. Das gilt selbst dann, wenn die Konkursgläubigerin auch Absonderungsberechtigte ist und die Liegenschaft aus dem Massevermögen ausgeschieden ist.
OGH 8. 7. 1999, 8 Ob 65/99p