vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Parteistellung im aufsichtsbehördlichen Verfahren gem § 69 BWG für vom KI zu unterscheidende Dritte.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRené LaurerÖBA 2000/70ÖBA 2000, 171 Heft 2 v. 1.2.2000

§ 69 BWG, §§ 8, 17 AVG: In einem aufsichtsbehördlichen Verfahren gem § 69 BWG kommt einem vom Kreditinstitut zu unterscheidenden Dritten keine Parteistellung und daher keine Akteneinsicht zu, und zwar auch dann nicht, wenn die Akteneinsicht begehrende Person in einem anderen Verfahren Partei ist und die Geltendmachung ihrer Interessen in diesem anderen Verfahren die Kenntnis der Akten erfordert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!