§ 43 KO; § 20 AnfO. Eine Anmerkung der Anfechtungsklage ist auch dann zulässig, wenn nur ein Rechtsgestaltungsbegehren auf Unwirksamerklärung eines Schenkungsvertrages über eine Liegenschaft ohne gleichzeitiges Leistungsbegehren gestellt wird, sofern nur die Durchführung des Rückstellungsanspruches bücherliche Eintragungen erfordert.