Art 4, 16, 34 ff, 38 f WechselG; § 1424 ABGB; §§ 550, 557 ZPO. Die unterlassene Vorlage zur Fälligstellung eines beim Aussteller und Inhaber domizilierten Sichtwechsels hindert nicht die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages.
OGH 12. 2. 1998, 8 Ob 32/98h