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Die Anfechtung der Übertragung einer Liegenschaftshälfte ist auch nach Vereinigung beider Hälften in der Hand des Anfechtungsgegners möglich.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/738ÖBA 1998, 726 Heft 9 v. 1.9.1998

§§ 2, 3, 8, 20 AnfO; §§ 13, 61 GBG. Daß ein Pfandrecht nur auf einem ganzen Grundbuchskörper eingetragen werden kann und im Anfechtungszeitpunkt bereits das Alleineigentumsrecht des Anfechtungsgegners einverleibt ist, steht der Anfechtung der davor liegenden Übertragung eines Miteigentumsanteiles nicht entgegen. Die Exekutionsführung auf einen Anteil desselben Eigentums ist in diesem Fall zulässig.

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