§§ 879, 1347 ABGB. Die Sittenwidrigkeit und damit die Nichtigkeit des die Solidarverpflichtung eines nahen Angehörigen begründenden Rechtsgeschäfts hängt von einer Gesamtwürdigung der objektiven und subjektiven Umstände ab.
OGH 26. 2. 1998, 8 Ob 51/98b