§§ 151, 865 ABGB; § 36 BWG; § 13 KSchG. Zahlt der Kreditnehmer nach Erlangung der Volljährigkeit längere Zeit den Kredit zurück, ersucht er ferner um Prolongation von Raten und um eine Reduktion der monatlichen Belastung, so genehmigt er damit den während seiner Minderjährigkeit abgeschlossenen Vertrag.
OGH 24. 2. 1998, 1 Ob 31/98k