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Berechtigung zur Einleitung eines Kraftloserklärungsverfahrens.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/709ÖBA 1998, 402 Heft 5 v. 1.5.1998

§§ 3, 12, 13 KraftloserklärungsG. Die Kraftloserklärung ist nur solchen Parteien zu gewähren, die Anspruch auf den Besitz der Urkunde haben.

OGH 9. 9. 1997, 4 Ob 227/97d

Aus den Entscheidungsgründen:

Zu dem Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens ist gemäß § 3 Abs 1 KEG berechtigt, wer ein Recht aus oder auf Grund der Urkunde geltend machen kann oder wer sonst ein rechtliches Interesse an der Kraftloserklärung der Urkunde hat.

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