§ 30 KO; § 1368 ABGB. Ein Beginn der kritischen Frist abge benes formloses Pfandversprech macht die später innerhalb der erfolgende tatsächliche Pfand stellung kongruent. Ein aufgrund eines vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages erwirktes Zwangspfandrecht an Liegenschaften stellt dann eine kongruente Deckung dar, wenn der Schuldner die vertragliche Verpflichtung zur Pfandbestellung übernommen und gleichzeitig den Wechsel zur Besicherung der Gläubigerin bis zur Unterfertigung der schriftlichen Pfandbestellungsurkunde begeben hat.