§§ 1002 ff, 1295, 1313a ABGB; § 54 HGB. Zu den maßgebenden Umständen dafür, ob ein Privatgeschäft des Anlageberaters einer Bank vorliegt. Der Kunde darf bei der Wertpapierberatung durch einen Anlageberater darauf vertrauen, daß dieser im Rahmen der ihm eingeräumten Vertretungsmacht tätig wird; die mangelnde Zeichnungsberechtigung spielt hiebei keine Rolle.
OGH 26. 3. 1998, 7 Ob 362/97d