§§ 1299, 1300 ABGB. Schadenersatzansprüche gegen einen Anlageberater wegen Verletzung vorvertraglicher Schutz-, Sorgfaltsund Aufklärungspflichten kommen dann in Betracht, wenn der Anlagevermittler eine auf unrichtigen bzw unvollständigen Ermittlungen beruhende und deshalb unrichtige Prognose erstellt, ohne den Anleger auf diese Umstände hinzuweisen oder ihn über seine fachliche Inkompetenz aufzuklären.