§§ 880a, 1434 ABGB. Will der Begünstigte im Bewußtsein der mangelnden Fälligkeit der gesicherten Forderung die Garantie vor Eintritt des Garantiefalls zu vertragsfremden Zwecken nützen, so liegt ein Mißbrauchsfall vor.
OGH 15. 1. 1998, 6 Ob 293/97z
§§ 880a, 1434 ABGB. Will der Begünstigte im Bewußtsein der mangelnden Fälligkeit der gesicherten Forderung die Garantie vor Eintritt des Garantiefalls zu vertragsfremden Zwecken nützen, so liegt ein Mißbrauchsfall vor.
OGH 15. 1. 1998, 6 Ob 293/97z