§§ 880a, 1449, 1451, 1480, 1489 ABGB. Zur Beschränkung der Haftung des Garanten auf den Betrag, der zusätzlich zu bestimmten Eingängen zur laufenden Kreditamortisation und Betriebsführung nötig ist. Die Frage der Verjährungsfrist von Garantien ist im Lichte des garantierten Anspruches zu sehen.
OGH 19. 9. 1996, 2 Ob 585/94