§ 74 GmbHG. Finanzplankredite sind Gesellschafterdarlehen, die planvoll als Eigenkapitalersatz gegeben werden. Wird ein Darlehen als "Kapitalerhöhung" gewährt und besteht trotz dieser Finanzierungshilfe eine bilanzmäßige Überschuldung, dann erfüllt die Kreditgewährung die Kriterien eines zur Krisenflnanzierung gewidmeten Finanzplankredites. Zur Bürgschaft für die Rückzahlung des Eigenkapital ersetzenden Kredites.
OGH 29. 8. 1996, 8 Ob 2148/96g