§§ 879, 1048, 1068, 1070, 1071 ABGB. Auch bewegliche Speziessachen können Gegenstand einer gültigen Rückkaufsvereinbarung zwischen Leasinggeber und Verkäufer des Leasinggegenstandes sein.
OGH 14. 8. 1996, 6 Ob 660/95
§§ 879, 1048, 1068, 1070, 1071 ABGB. Auch bewegliche Speziessachen können Gegenstand einer gültigen Rückkaufsvereinbarung zwischen Leasinggeber und Verkäufer des Leasinggegenstandes sein.
OGH 14. 8. 1996, 6 Ob 660/95