§ 60 GBG; § 451 ABGB; § 89 EO. Es besteht keine Verpflichtung des Gläubigers, für eine mit Urteil zugesprochene Forderung ein bereits eingetragenes Höchstbetragspfandrecht auszunützen.
OGH 27. 3. 1996, 3 Ob 13/96
§ 60 GBG; § 451 ABGB; § 89 EO. Es besteht keine Verpflichtung des Gläubigers, für eine mit Urteil zugesprochene Forderung ein bereits eingetragenes Höchstbetragspfandrecht auszunützen.
OGH 27. 3. 1996, 3 Ob 13/96