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Begünstigungsanfechtung bei Umwandlung einer Mantel- in eine Globalzessionsvereinbarung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1997/607ÖBA 1997, 205 Heft 2 und 3 v. 15.2.1997

§ 30 KO. Es ist keine Identität der Sicherungsmittel gegeben, wenn eine Mantelzessions- in eine Globalzessionsvereinbarung umgewandelt wird. War die Mantelzessionsvereinbarung auf eine Überdeckung von 125% beschränkt, so wird der Gläubiger durch eine Globalzession, die sämtliche Forderungen erfaßt, begünstigt.

OGH 4. 7. 1996, 6 Ob 2086/96z

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