§ 879 ABGB; §§ 82, 83 GmbHG; § 52 AktG. Die Bestellung von Sicherheiten für Dritte am Gesellschaftsvermögen für Forderungen gegen Gesellschafter kann gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen. Zu derartigen Bestellungen kommt es vor allem bei Unternehmensübernahmen durch Leveraged Buy Out oder Management Buy Out. Die Sicherheitenbestellung ist unzulässig, wenn die Gesellschaft kein angemessenes Entgelt erhält oder die Organe bei gewissenhafter Prüfung erkennen müßten, daß die Gesellschaft nicht in der Lage sein werde, die Kreditrückzahlungen zu erwirtschaften. Dem gesicherten Kreditgeber gegen-