§ 92b JN; §§ 39, 294, 382 EO. Der Erlassung des Zahlungsverbotes an einen im Ausland wohnhaften Drittschuldner stehen keine völkerrechtlichen Schranken entgegen. Eine schon bei der Exekutionsbewilligung von Amts wegen zu beachtende Zwecklosigkeit kann bei Pfändung einer Forderung gegen einen im Ausland wohnhaften Drittschuldner nicht von vornherein angenommen werden.