§ 28 KO
Die Kritik der Unterwerfung von gebührenden Zahlungen unter die Absichtsanfechtung vermag im Fall der Verletzung der Konkursantragspflicht durch den Schuldner keinesfalls zu verfangen.
OGH 30. 6. 1994, 6 Ob 532/94
§ 28 KO
Die Kritik der Unterwerfung von gebührenden Zahlungen unter die Absichtsanfechtung vermag im Fall der Verletzung der Konkursantragspflicht durch den Schuldner keinesfalls zu verfangen.
OGH 30. 6. 1994, 6 Ob 532/94