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Verbürgung für einen Kredit zur Finanzierung der Fertigstellung eines Bauwerks.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Peter BydlinskiÖBA 1993/388ÖBA 1993, 479 Heft 6 v. 1.6.1993

§§ 914 f, 1353, 1357 ABGB

Wird dem Bürgen das Kreditangebot zugemittelt und ergibt sich aus diesem, daß die Kreditgewährung zur Finanzierung der "weiteren Fertigstellungsarbeiten" erfolgt, so besichert die Bürgschaft nicht auch eine Kreditgewährung zur Abdeckung der schon bestehenden Verbindlichkeiten.

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