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Anfechtung eines Wechseldiskontvertrages wegen veranlaßten Irrtums.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1993/389ÖBA 1993, 485 Heft 6 v. 1.6.1993

Art 43 ff WG

§ 871 ABGB

Die Bank hat bei Abschluß eines Wechseldiskontvertrages den Vertragspartner über die ihr bekannte Zahlungsunfähigkeit des Akzeptanten aufzuklären. Unterläßt die Bank die Aufklärung, so kann der Kunde den Diskontvertrag wegen Irrtums anfechten.

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