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Zur verkleideten Wechselbürgschaft und zur Aufrechnung gegen einen mit Konkurseröffnung entstehenden Abfindungsanspruch.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1991/259ÖBA 1991, 132 Heft 2 v. 1.2.1991

Art 30 WechselG

§ 20 KO

Bei der verkleideten Wechselbürgschaft handelt es sich um eine Sicherungsabrede eigener Art; die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über die Bürgschaft sind nicht anwendbar. Gegen den erst mit Konkurseröffnung entstehenden Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters kann nicht aufgerechnet werden.

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