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Keine absolute Wirkung des nur Sicherungszwecken dienenden Verbots, gegen Dritte bestehende Forderungen abzutreten, wenn es nicht den für Sicherungsabtretungen erforderlichen Publizitätsanforderungen entspricht.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1991/260ÖBA 1991, 134 Heft 2 v. 1.2.1991

§§ 452, 1393 ABGB

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