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Schadenersatz für entgangenen Unterhalt

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2024/124NZ 2024, 434 - 435 Heft 8 v. 20.8.2024

1. Grundvoraussetzung eines Anspruchs nach § 1327 ABGB ist das Bestehen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs. Der Lebensgefährte ist daher von § 1327 nicht erfasst.

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