1. Einkünfte nach § 784 Fall 1 sind die (Netto-) Erträgnisse aus Arbeit oder Früchte und Nutzungen aus Vermögen, reduziert um die für den Lebensunterhalt, die laufenden Verbindlichkeiten und die erforderliche Vorsorge notwendigen Beträge.
1. Einkünfte nach § 784 Fall 1 sind die (Netto-) Erträgnisse aus Arbeit oder Früchte und Nutzungen aus Vermögen, reduziert um die für den Lebensunterhalt, die laufenden Verbindlichkeiten und die erforderliche Vorsorge notwendigen Beträge.