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Zur Bestellung eines Verwalters ohne Gewerbeberechtigung

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/117NZ 2024, 422 - 424 Heft 8 v. 20.8.2024

1. Das WEG sieht nicht vor, dass nur eine Person zum Verwalter bestellt werden kann, die auch über eine Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Immobilienverwalter (§ 94 Z 35 GewO 1994) verfügt. Das Fehlen einer solchen Gewerbeberechtigung macht die Verwalterbestellung daher nicht unzulässig.

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