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Keine analoge Anwendung von § 1489 Satz 2 ABGB auf Schadenersatzansprüche des Bestandgebers gegen den Bestandnehmer

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/132NZ 2023, 373 - 376 Heft 7 v. 28.7.2023

Der Bestandgeber kann seine Schadenersatzansprüche gegen den Bestandnehmer gem § 1111 ABGB binnen eines Jahrs ab Rückstellung des Bestandgegenstands auch dann noch geltend machen, wenn der Schaden schon mehr als 30 Jahre zuvor verursacht wurde; eine analoge Anwendung der in § 1489 Satz 2 ABGB geregelten absoluten Verjährungsfrist für allgemeine Schadenersatzansprüche findet in diesem Zusammenhang nicht statt.

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