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Unterlassene Erörterung eines Gutachtens

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/109NZ 2023, 304 - 305 Heft 6 v. 27.6.2023

Die fehlende Auseinandersetzung mit dem im Unterlassen einer beantragten Gutachtenserörterung gelegenen und im Rekurs gerügten Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens durch das Rekursgericht führt dazu, dass das Rekursverfahren selbst an einem Mangel leidet.

2 Ob 40/23f

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