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Ablehnung der Übernahme einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2022/145NZ 2022, 471 - 473 Heft 9 v. 29.9.2022

1. Rechtsanwälte, Notare und deren Berufsanwärter müssen "am Ende der Prioritätenhierarchie" grundsätzlich auch dann eine Erwachsenenvertretung übernehmen, wenn nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erforderlich sind.

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