1. Rechtsanwälte, Notare und deren Berufsanwärter müssen "am Ende der Prioritätenhierarchie" grundsätzlich auch dann eine Erwachsenenvertretung übernehmen, wenn nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erforderlich sind.
1. Rechtsanwälte, Notare und deren Berufsanwärter müssen "am Ende der Prioritätenhierarchie" grundsätzlich auch dann eine Erwachsenenvertretung übernehmen, wenn nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erforderlich sind.