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Mit erstem Käufer getroffene Maklerprovisionsvereinbarung gilt auch für Vorkaufsberechtigten

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2022/143NZ 2022, 467 - 469 Heft 9 v. 29.9.2022

Eine mit dem ersten Käufer getroffene Vereinbarung, dass dieser die Maklerprovision zu bezahlen hat, gilt auch für den Vorkaufsberechtigten, der sein Vorkaufsrecht ausgeübt, in der Folge mit dem Verkäufer dieselbe Vereinbarung getroffen und schließlich die Liegenschaft gekauft hat.

5 Ob 49/22z

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