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Prüfkompetenz des Grundbuchsgerichts bei Berichtigung nach § 10 Abs 3 WEG

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2021/3NZ 2021, 21 - 23 Heft 1 v. 28.1.2021

Mit einer Berichtigung gem § 136 GBG beabsichtigte der Gesetzgeber keine Durchbrechung der Rechtskraft des früheren Grundbuchsbeschlusses; es geht vielmehr um die Berücksichtigung nachträglicher, nicht von den zeitlichen Grenzen der Rechtskraft erfasster Änderungen.

5 Ob 174/19b

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