Der Artikel "Entschädigung des Verlassenschaftskurators nach 2. ErwSchG" (FN ) beruht im Wesentlichen auf bislang unveröffentlichten Rechtsmittelentscheidungen, die von den meisten Landesgerichten dankenswerterweise bis Juni 2020 in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt wurden. Nachstehende Übersicht dient der Orientierung, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit (zwei Landesgerichten war die Aushebung und Übermittlung von Erkenntnissen ihrer Rechtsmittelsenate nicht möglich).