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Bei tageweise angebotener und vollzogener Vermietung ist auf die tatsächlichen Perioden der Untervermietung abzustellen

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2019/4NZ 2019, 16 - 20 Heft 1 v. 18.1.2019

1. Bei auch tageweisem Untervermieten ist auf hochgerechnete Monatsbeträge abzustellen nicht sachgerecht.

2. In solchen Fällen ist der verlangte und auch vereinnahmte Untermietzins pro Tag mit dem jeweils auf den Tag bezogenen Hauptmietzins sowie dem Wert der vom Untervermieter erbrachten Leistungen und Gebrauchswert der Einrichtungsgegenstände zu vergleichen.

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