Zusammenfassung: Das OLG Wien stellt vorliegend klar, dass es zur Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht ausreicht, einen Prozesskurator ohne Installierung eines Notgeschäftsführers zu bestellen.
Rechtsgrundlagen: § 15a GmbHG; § 8 ZPO; § 10 ZPO; § 116 ZPO