Zusammenfassung: Die erkennende Instanz thematisiert auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung die Benachteiligung von Gläubigern unter Bezugnahme auf die Sittenwidrigkeit von Ausschlussklauseln in einem Gesellschaftsvertrag.
Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB; § 66 GmbHG