Zusammenfassung: Mit hier besprochener Entscheidung geht das OLG Wien der Frage nach, ob ein gesonderter Beschluss über die Frage, ob einem Rechtsanwalt von einer Stiftung Vollmacht erteilt worden ist, geschlossen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 45 AußStrG; § 37 ZPO; § 25 Abs 1 PSG