§ 9 GBG; § 1078 ABGB
In vorliegender Entscheidung wendet sich der OGH in Hinblick auf die Einbringung einer Liegenschaft als Sacheinlage in eine Gesellschaft der anzuwendenden Bewertungsmethode zu. Wie ist vorzugehen, wenn dahingehende Zweifelsfragen entstehen?