Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig klar, dass bei Verfahren nach § 52 Abs 1 WEG in Hinblick auf eine Verwalterkündigung das Recht auf Nebenintervention aufgrund des Eigentumsübergangs entfällt.
Rechtsgrundlagen: § 52 Abs 1 Z 8 WEG