§ 3 FBG; § 2 GmbHG
Das Höchstgericht stellt klar, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, auch die Geschäftsführer einer Vorgesellschaft für einen vor Eintragung der Gesellschaft liegenden Zeitraum im Firmenbuch einzutragen, weil als Beginn der Vertretungsbefugnis alleine der Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft greifen kann.