§ 75 VersVG; § 879 ABGB
Gegenständlich stellt das Höchstgericht klar, dass bei einer Gebäudeversicherung die Wohnungseigentümergemeinschaft das formelle Verfügungsrecht über Ansprüche innehat. Wie ist die Übertragung des Versicherungsnehmers an den Versicherten schuldrechtlich zu bewerten, liegt eine Abtretung vor?