§ 843 ABGB; § 830 ABGB; § 3 Abs 1 Z 3 WEG; § 351 EO
Der OGH setzte sich mit dem Verhältnis der Realteilung zur Zivilteilung im Hinblick auf Wohnungseigentum auseinander. Er prüfte, wann eine Zuweisung von Wohnungseigentum nicht stattfinden kann, welche Folgen das Fehlen des Einvernehmens der betroffenen Teilhaber eintreten können und in welcher Form § 351 Abs 3 EO hierbei anwendbar ist.