§ 19 ABGB; § 344 ABGB
Der OGH prüfte, ob für die Zulässigkeit eines Unterlassungsbegehren die Gewerbeberechtigung eines gestörten Mit- und Wohnungseigentümers eine Rolle spielen kann und ob dieser aufgrund dieser Störung berechtigt ist, Fahrnisse des anderen Mit- und Wohnungseigentümers einzubehalten oder die Wasserversorgung zu unterbrechen.