Zusammenfassung: Vorliegende Rekursentscheidung behandelt die strittige Unterscheidungskraft zweier ähnlicher Firmenbezeichnungen.
Rechtsgrundlagen: § 29 UGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Rekursentscheidung behandelt die strittige Unterscheidungskraft zweier ähnlicher Firmenbezeichnungen.
Rechtsgrundlagen: § 29 UGB
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