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Begriffe, die im österreichischen Sprachgebrauch nicht gängig sind, sind als Fantasiebezeichnungen zu werten, auch wenn sie in einer anderen Sprache als Vornamen verwendet werden

Entscheidungssammlung in FirmenbuchsachenFirmenbuchrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger HG Wien (Bearbeitung)NZ 2011/20NZ 2011, 153 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob der männliche Vornahme "Ron" als Fantasiebezeichnung zu werten ist.

Rechtsgrundlagen: § 18 UGB

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