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Keine Differenzhaftung wegen Unterdeckung der nominellen Kapitalerhöhung

GesellschaftsrechtJudikaturNZ 2011/42NZ 2011, 152 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH in vorliegender Sache der Frage zu, ob die Gesellschafter einer GmbH eine Differenzhaftung wegen Unterdeckung der nominellen Kapitalerhöhung aufgrund der Überbewertung umgewandelter Rücklagen trifft.

Rechtsgrundlagen: § 6a GmbHG; § 10 GmbHG; § 10a GmbHG; § 52 GmbHG; § 82 GmbHG

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