Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH in vorliegender Sache der Frage zu, ob die Gesellschafter einer GmbH eine Differenzhaftung wegen Unterdeckung der nominellen Kapitalerhöhung aufgrund der Überbewertung umgewandelter Rücklagen trifft.
Rechtsgrundlagen: § 6a GmbHG; § 10 GmbHG; § 10a GmbHG; § 52 GmbHG; § 82 GmbHG