§ 16 Abs 2 GmbHG; § 24 GmbHG; § 126 Abs 3 AktG
Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage der Abberufung eines Fremdgeschäftsführers aus wichtigem Grund. Diesbezüglich stellt der OGH fest, dass insbesondere eine Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung einen wichtigen Grund hiefür darstellt.