§ 283 Abs 4 UGB
Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage der Vollstreckung verhängter Zwangsstrafen, im Fall dass die bestraften Personen ihre Pflicht erfüllt haben oder deren Erfüllung unmöglich geworden ist.
OGH 6 Ob 282/08a
§ 283 Abs 4 UGB
Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage der Vollstreckung verhängter Zwangsstrafen, im Fall dass die bestraften Personen ihre Pflicht erfüllt haben oder deren Erfüllung unmöglich geworden ist.
OGH 6 Ob 282/08a