§ 42 Abs 1 GmbHG
Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage, gegen wen die Klage auf Nichtigerklärung von Gesellschafterbeschlüssen zu richten ist. Das Gericht hat einen Kurator zu bestellen, wenn Geschäftsführer selbst klagen, kein Aufsichtsrat bestellt wurde und auch sonst kein anderer Vertreter der Gesellschaft vorhanden ist.