§ 94 Abs 1 GBG
In der vorliegenden Entscheidung setzte sich der OGH mit der Frage des Erwerbs von Immobilien durch ausländische Gesellschaften auseinander. In diesem Zusammenhang legte der OGH dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor. Mit einer Anmerkung von Hans Hoyer in NZ 06/2009, 191.